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Cyber Resilience Act und HELPTOOL.DE

Diese Seite erklärt, wie sich HELPTOOL.DE zur EU-Verordnung 2024/2847 („Cyber Resilience Act", kurz CRA) verhält. Sie ist unsere eigene, sorgfältig recherchierte Einschätzung mit Quellenangaben und keine Rechtsberatung.

Das Ergebnis vorweg

HELPTOOL.DE fällt nicht unter den Cyber Resilience Act. Der CRA verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, also von Software oder Geräten, die beim Kunden ankommen und dort laufen. HELPTOOL.DE liefert kein solches Produkt aus: Es gibt keine App, kein Programm zum Installieren, kein Plugin und keinen Agenten. Der Dienst läuft vollständig auf unseren Servern in Deutschland und wird im Browser genutzt.

Die Begründung

Der CRA gilt nach Art. 2 für „Produkte mit digitalen Elementen", die auf dem Markt bereitgestellt werden. Erwägungsgrund 12 der Verordnung grenzt reine Web- und Cloud-Dienste ausdrücklich aus:

„Dagegen fallen Websites, die die Funktionalität eines Produkts mit digitalen Elementen nicht unterstützen, oder Cloud-Dienste, die außerhalb der Verantwortung eines Herstellers […] entworfen und entwickelt wurden, nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Die Richtlinie (EU) 2022/2555 gilt für Cloud-Computing-Dienste und Cloud-Dienstmodelle wie SaaS […]."

Eine Cloud-Lösung fällt nur dann doch unter den CRA, wenn sie zu einem ausgelieferten Produkt gehört und dieses Produkt ohne sie eine seiner Funktionen nicht erfüllen könnte (Art. 3 Nr. 2, „Fernverarbeitung von Daten"). Ein Beispiel wäre die Cloud hinter einer vernetzten Kamera. HELPTOOL.DE gehört zu keinem Produkt; die Ausnahme greift deshalb nicht.

Auch die ab dem 11. September 2026 geltenden Meldepflichten des CRA (Art. 14: Frühwarnung an die ENISA-Meldeplattform und das nationale CSIRT binnen 24 Stunden) treffen ausschließlich Hersteller solcher Produkte. Ein „CRA-Meldeweg" ist für HELPTOOL.DE daher nicht verpflichtend.

Und die NIS2-Richtlinie?

Für Cloud- und SaaS-Dienste ist stattdessen die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 gedacht, in Deutschland umgesetzt durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (in Kraft seit dem 06.12.2025). Deren Pflichten beginnen jedoch erst ab einer Unternehmensgröße von 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz; größenunabhängig erfasst sie nur Sonderfälle wie Kommunikationsnetze, Vertrauensdienste oder DNS-Betreiber. HELPTOOL.DE liegt deutlich unterhalb dieser Schwellen und gehört zu keinem der Sonderfälle.

Was wir freiwillig tun

Hinweise auf Sicherheitslücken nehmen wir jederzeit über unser Kontaktformular entgegen und beantworten sie. Das ist keine gesetzliche Pflicht, sondern gute Praxis.

Wann wir diese Einschätzung neu prüfen

  • Sobald HELPTOOL.DE installierbare Software ausliefert (etwa eine App, eine Browser-Erweiterung oder einen Agenten), würde der CRA für dieses Produkt gelten, einschließlich der Server-Seite als Fernverarbeitung.
  • Bei Wachstum über die NIS2-Größenschwelle würden die NIS2-Pflichten greifen.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/2847 im EU-Amtsblatt (EUR-Lex), insbesondere Erwägungsgrund 12 sowie Art. 2, 3 und 14
  • BSI-Pressemitteilung zum Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes

Stand dieser Einschätzung: 30.08.2026.

Rechtliches

Datenschutz Impressum AGB Barrierefreiheit Bot-Info CRA (VO (EU) 2024/2847)

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© 2026 Nolte IMP Werbeagentur · HELPTOOL.DE · Zuletzt bearbeitet: 30.08.2026 19:58 Uhr